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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/276 des Rates vom 17. Februar 2020 über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union, Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke

CELEX
32020D0276
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-02-17
In force since
2020-03-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Protokoll zwischen der Europäischen Union, Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke wird im Namen der Union genehmigt .

Article 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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