Beschluss (EU) 2020/286 des Rates vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 63. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme eines Stoffs in Tabelle I des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Auf der 63. Tagung der Suchtstoffkommission ist der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt Methyl-alpha-acetylphenylacetat (MAPA) in Tabelle I des Übereinkommens aufzunehmen.
Article 2
Der in Artikel 1 festgelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder der Suchstoffkommission sind und gemeinsam handeln.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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