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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/290 der Kommission vom 28. Februar 2020 zur Einstellung der teilweisen Interimsüberprüfung des Ausgleichszolls gegenüber Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien ohne Änderung der geltenden Maßnahmen

CELEX
32020D0290
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-02-28
In force since
2020-03-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die teilweise Interimsüberprüfung des Ausgleichszolls gegenüber Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) — mit Ausnahme von Rohren aus duktilem Gusseisen ohne Innen- und Außenbeschichtung („blanke Rohre“) — mit Ursprung in Indien, die derzeit unter den KN-Codes ex73030010 und ex73030090 (TARIC-Codes 7303001010 und 7303009010) eingereiht werden, wird eingestellt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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