Beschluss (EU) 2020/392 des Rates vom 5. März 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens
Text
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Article 1
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia werden im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Gemäß dem im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Verfahren wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den gemäß Artikel 9 des partnerschaftlichen Abkommens eingerichteten Gemischten Ausschuss anzunehmenden Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 3
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung nach Artikel 18 des partnerschaftlichen Abkommens und Artikel 16 des Protokolls im Namen der Union vor.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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