Durchführungsbeschluss (EU) 2020/433 der Kommission vom 12. März 2020 über die Verlängerung der von der Schwedischen Agentur für Chemikalien ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts Care Plus Moskitonetz gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1342) (Nur der schwedische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die Schwedische Agentur für Chemikalien darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts Care Plus Moskitonetz zur Vorbeugung der Übertragung von Erregern durch Überträger-Insekten auf den Menschen gestattet wurde, bis zum 25. September 2021 verlängern, sofern die Agentur gewährleistet, dass dieses Produkt nur unter ihrer Aufsicht zur Verfügung gestellt und verwendet wird.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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