Beschluss (EU) 2020/450 der Kommission vom 22. Januar 2020 über die Beihilferegelung SA.29150-2010/C (ex 2010/NN) Deutschlands für den steuerlichen Verlustvortrag im Falle der Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Sanierungsklausel) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 254) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Regelung für den steuerlichen Verlustvortrag im Falle der Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten nach § 8c Absatz 1a KStG (Sanierungsklausel) stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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