Beschluss (EU) 2020/545 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und für eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Text
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Article 1
1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 73300000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Dieser Betrag wird zur Finanzierung von Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch und für eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft verwendet.
2 Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt geschätzt: a) 43300000 EUR im Jahr 2020; b) 30000000 EUR im Jahr 2021. Die einzelnen Beträge der Mittel für Zahlungen für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 17. April 2020.
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