Beschluss (EU) 2020/547 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur Bereitstellung von Soforthilfe für die Mitgliedstaaten und zur weiteren Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union/von rescEU zur Bewältigung des COVID-19-Ausbruchs
Text
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Article 1
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 714558138 EUR bereitgestellt werden können.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 714558138 EUR wird gegen den Spielraum im Rahmen der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 5 (Verwaltung) des mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2020 aufgerechnet.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 17. April 2020.
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