Durchführungsbeschluss (EU) 2020/590 der Kommission vom 24. April 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/784 der Kommission hinsichtlich der Aktualisierung der relevanten technischen Bedingungen im Frequenzband 24,25-27,5 GHz (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 2542) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/784 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Bis zum 30. Juni 2020 sorgen die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den wesentlichen technischen Bedingungen im Anhang für die nicht ausschließliche Ausweisung und Bereitstellung des Frequenzbands 24,25-27,5 GHz für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste erbringen können.“ 2. Artikel 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten erstatten der Kommission bis zum 30. September 2020 Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses.“ 3. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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