Beschluss (EU) 2020/609 des Rates vom 27. April 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollbereich zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich eingesetzten Gemischten Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertreten ist, besteht darin, dass der Entwurf des Beschlusses des Gemischten Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollbereich zu unterstützen ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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