Beschluss (EU) 2020/729 des Rates vom 26. Mai 2020 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro
Text
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Article 1
Die Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut der Vereinbarung ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 Absatz 1 der Vereinbarung vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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