Beschluss (EU) 2020/742 des Rates vom 29. Mai 2020 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Nummer 6 des Abkommens in Form eines Briefwechsels vorgesehene Notifizierung vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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