Durchführungsbeschluss (EU) 2020/758 der Kommission vom 4. Juni 2020 über die vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Xylella fastidiosa und Ceratocystis platani zu ergreifenden Maßnahmen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 3604) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Verpflichtung zur Änderung der Verordnungen über amtliche Kontrollen (Pflanzengesundheit und genetisch veränderte Organismen) (England) von 2019
1 Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck a) „Verordnungen über amtliche Kontrollen des Vereinigten Königreichs von 2019“: die Verordnungen über amtliche Kontrollen (Pflanzengesundheit und genetisch veränderte Organismen) (England) von 2019 (Rechtsverordnung 2019/1517); b) „Verordnungen über amtliche Kontrollen des Vereinigten Königreichs von 2020“: die Verordnungen über amtliche Kontrollen (Pflanzengesundheit und genetisch veränderte Organismen) (England) (Änderung) von 2020 (insbesondere Verordnung 2(6)(b)(iii), Verordnung 2(7) und Verordnung 2(8)), die am 21. April 2020 in Kraft getreten sind.
2 Das Vereinigte Königreich ändert die Verordnungen über amtliche Kontrollen des Vereinigten Königreichs von 2019, indem es die Änderungen in Bezug auf Xylella fastidiosa und Ceratocystis platani‚ die durch die Verordnungen über amtliche Kontrollen des Vereinigten Königreichs von 2020 an diesen Verordnungen vorgenommen wurden‚ aufhebt.
Article 2 Frist für die Erfüllung der Verpflichtung
Das Vereinigte Königreich setzt die erforderlichen Vorschriften in Kraft, um diesem Beschluss spätestens bis zum 20. Juni 2020 nachzukommen.
Article 3 Adressat
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions