Durchführungsbeschluss (EU) 2020/783 der Kommission vom 12. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/757/EU der hinsichtlich Maßnahmen zur Anpassung der Häufigkeit der periodischen medizinischen Untersuchung von Eisenbahnpersonal mit sicherheitsrelevanten Aufgaben mit Ausnahme von Triebfahrzeugführern aufgrund der COVID-19-Pandemie (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
In Anhang I des Beschlusses 2012/757/EU wird unter Nummer 4.7.2.2.1 folgender Unterabsatz angefügt: „Unbeschadet der Nummer 4.7.2.2.3, die zusätzliche medizinische Untersuchungen und/oder psychologische Gutachten betrifft, wird für periodische medizinische Untersuchungen, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. August 2020 hätten durchgeführt werden sollen, der Zeitraum für die Durchführung um sechs Monate verlängert. Sofern der Mitgliedstaat nichts anderes beschließt, findet die Verlängerung keine Anwendung, wenn die Untersuchungen vom Arzt häufiger vorgenommen werden müssen. Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber müssen Verfahren anwenden, mit denen das Risiko beherrscht wird, dass das Personal trotz Arbeitsunfähigkeit die Arbeit aufnimmt.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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