Beschluss (EU) 2020/789. des Rates vom 9. Juni 2020 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Text
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Article 1
Die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person(en), die befugt ist (sind), der Regierung der Republik Indien gemäß Artikel 11 Buchstabe a des Abkommens im Namen der Union zu notifizieren, dass die Union ihre für die Verlängerung des Abkommens erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen hat.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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