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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/859 der Kommission vom 16. Juni 2020 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 3609) (Nur der bulgarische, der dänische, der deutsche, der englische, der französische, der griechische, der italienische, der kroatische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische, der slowakische, der slowenische, der spanische und der tschechische Text sind verbindlich)

CELEX
32020D0859
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-06-16
In force since
2020-06-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EGFL oder des ELER gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Litauen, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Relations

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