Beschluss (EU) 2020/963 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (im Folgenden: „Protokoll“) wird im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten die in Artikel 4 des Protokolls vorgesehene Notifikation vor und gibt folgende Erklärung ab: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher müssen alle Bezugnahmen auf ‚die Europäische Gemeinschaft‘ oder auf ‚die Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens und des Protokolls, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf ‚die Europäische Union‘ oder ‚die Union‘ gelesen werden.“
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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