Beschluss (EU) 2020/983 des Rates vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019-2024)
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019-2024) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Die Kommission wird ermächtigt, gemäß den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Verfahren im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die von dem — nach Artikel 9 des Abkommens eingesetzten — Gemischten Ausschuss zu verabschieden sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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