Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1025 der Kommission vom 13. Juli 2020 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf den Schienengüterverkehr in Slowenien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4540) (Nur der slowenische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt weiterhin für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und das Erbringen von Güterverkehrsleistungen im Hoheitsgebiet Sloweniens ermöglichen sollen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Slowenien gerichtet.
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