Beschluss (EU) 2020/1067 des Rates vom 13. Juli 2020 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch
Text
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die im Abkommen vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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