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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2020/1110 des Rates vom 23. Januar 2018 über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits im Namen der Europäischen Union

CELEX
32020D1110
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-01-23
In force since
2018-01-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.

2 Der Präsident des Rates ermächtigt die Person(en), die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 26 des Abkommens vorgesehene Genehmigungsurkunde zu hinterlegen, und nimmt folgende Notifizierung vor: „Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden; von diesem Zeitpunkt an übt sie alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft aus und übernimmt all ihre Verpflichtungen. Daher sind alle Bezugnahmen auf die ‚Europäische Gemeinschaft‘ im Wortlaut des Abkommens, soweit angemessen, als Bezugnahmen auf die ‚Europäische Union‘ zu lesen.“

Article 2

Die Geltung der Artikel 3 bis 6 des Beschlusses 2007/339/EG und der Artikel 2, 3 und 4 des Beschlusses 2010/465/EU endet am 23. Januar 2018.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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