Beschluss (EU) 2020/1113 des Rates vom 20. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des WPA-Ausschusses zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des WPA-Ausschusses zur Festlegung seiner Geschäftsordnung .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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