Beschluss (EU) 2020/1115 des Rates vom 24. Juli 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss betreffend die Annahme von Änderungen der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 zu dem Abkommen zu vertreten ist
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Der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt zu den Änderungen der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Gemischten Ausschusses .
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