Beschluss (EU) 2020/1183 der Kommission vom 25. Februar 2020 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (2012/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Übertragung der Vermögenswerte von der FIH-Gruppe an die Danish Financial Stability Company stellt zusammen mit den Nebenvereinbarungen eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. In Anbetracht des Umstrukturierungsplans und der im Anhang aufgeführten Verpflichtungszusagen ist diese staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
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