Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1241 der Kommission vom 28. August 2020 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland bestimmte Ausnahmen zu erlassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 5797) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannten Mitgliedstaaten werden ermächtigt, die in diesem Anhang aufgeführten Ausnahmen für die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen.
Article 2
Anhang I Abschnitt I.3 und Anhang II Abschnitt II.3 der Richtlinie 2008/68/EG werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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