Beschluss (GASP) 2020/1254 des Rates vom 7. September 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
Text
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Article 1
Der Beschluss 2012/392/GASP wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben c und d erhält folgende Fassung: „c) zur Unterstützung der Ziele der Union im Bereich Migration die Kapazitäten der nigrischen Sicherheitskräfte für das Grenzmanagement und die Bekämpfung der irregulären Migration stärken; d) die nationale, regionale und internationale Koordinierung bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und irregulärer Migration sowie des Grenzmanagements erleichtern.“ (2) In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Niger für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2022 beläuft sich auf 73758441,09 EUR.“ (3) Artikel 16 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 30. September 2022.“
Article 2
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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