Beschluss (EU) 2020/1268 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2020 zur fortgesetzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in der Türkei
Text
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Article 1
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 481572239 EUR bereitgestellt werden können.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Gesamtbetrag von 481572239 EUR wird gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für die Mittel für Verpflichtungen der folgenden Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2020 aufgerechnet: a) Rubrik 5 (Verwaltung): 16248368 EUR; b) Rubrik 2 (Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen): 465323871 EUR.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. Juli 2020.
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