Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1277 des Rates vom 9. September 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/680/EU zur Ermächtigung des Königreichs Dänemark und des Königreichs Schweden, die Anwendung einer von den Artikeln 168, 169, 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichenden Regelung zu verlängern
Text
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Article 1
In Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses 2013/680/EU wird das Datum „31. Dezember 2020“ durch das Datum „31. Dezember 2027“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark und das Königreich Schweden gerichtet.
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