Beschluss (EU) 2020/1301 der Kommission vom 17. September 2020 zur Genehmigung der Änderung des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits
Text
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Article 1
Die Änderungen des Anhangs XIII Anlage 1 des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ecuador, Kolumbien und Peru andererseits, die in dem Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses enthalten sind, werden im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Article 2
Der Leiter der Delegation der Union im Handelsausschuss wird ermächtigt, den Beschluss des Ausschusses im Namen der Europäischen Union anzunehmen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Handelsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
In Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens werden in der Tabelle unter Buchstabe a „Geografische Angaben Kolumbiens für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, Weine, Spirituosen und aromatisierte Weine“ die Einträge im Anhang dieses Beschlusses angefügt.
Article 2
Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den Vertretern des Handelsausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Dieser Beschluss ist ab dem Zeitpunkt der letzten Unterschrift wirksam. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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