Beschluss (EU) 2020/1324 des Rates vom 21. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu vertreten ist, ist Folgender: Der Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 wird genehmigt, sofern der Beitritt nicht vor dem Ende des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft wirksam wird und das Übereinkommen nicht vorher vorläufig auf das Vereinigte Königreich angewendet wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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