Beschluss (EU) 2020/1325 des Rates vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik („NEAFC-Übereinkommen“) zu vertreten ist, besteht darin, den Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zum NEAFC-Übereinkommen zu genehmigen.
2 Die Kommission wird ermächtigt, den Standpunkt der Union dem Verwahrer des NEAFC-Übereinkommens bis zum Ablauf der in Artikel 20 Absatz 4 des NEAFC-Übereinkommens genannten Notifizierungsfrist zu notifizieren.
Article 2
Der Beschluss (EU) 2019/510 wird aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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