Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1358 der Kommission vom 28. September 2020 zur Anwendung der Richtlinie 2009/103/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Kontrolle der Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge mit gewöhnlichem Standort in Bosnien und Herzegowina (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32020D1358
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-09-28
In force since
2020-10-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Ab dem 19. Oktober 2020 sehen die Mitgliedstaaten bei allen Arten von Fahrzeugen, die ihren gewöhnlichen Standort im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina haben, mit Ausnahme von in diesem Land zugelassenen Militärfahrzeugen, beim Eingang in die Union von der Kontrolle der Haftpflichtversicherung ab.

Article 2

Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über die zur Anwendung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions