Beschluss (EU) 2020/1573 der Kommission vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 7511)
Text
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Article 3
Artikel 1 gilt für Einfuhren, die zwischen dem 30. Januar 2020 und dem 30. April 2021 getätigt werden. Für Einfuhren in das Vereinigte Königreich gilt Artikel 1 zwischen dem 30. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2020.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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