Beschluss (EU) 2020/1581 des Rates vom 23. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XIII (Annäherung des Zollrechts) des Abkommens zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der siebten Sitzung des Assoziationsausschusses EU-Georgien in der Zusammensetzung „Handel“, gemäß Artikel 408 Absatz 4 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits, zur Aktualisierung von Anhang XIII (Annäherung des Zollrechts) des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ .
Article 2
Der Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“ gemäß Artikel 1 wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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