Beschluss (EU) 2020/1698 des Rates vom 12. Oktober 2020 über den im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bilateralen Aufsichtsgremium zu im Namen der Europäischen Union vertretenden Standpunkt zu dem Beschluss Nr. 0011 zur Annahme des Anhangs 4 zum Abkommen
Text
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Article 1
Der im Namen der Europäischen Union in dem gemäß den Artikeln 3 und 19 des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen“) eingesetzten Bilateralen Aufsichtsgremium zu vertretende Standpunkt zu der Annahme des Beschlusses des Bilateralen Aufsichtsgremiums zur Annahme von Anhang 4 des Abkommens beruht auf dem Entwurf des Beschlusses Nr. 0011 des Bilateralen Aufsichtsgremiums und auf der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung .
Article 2
Nach seiner Verabschiedung wird der Beschluss des Bilateralen Aufsichtsgremiums im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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