Beschluss (EU) 2020/1735 der Europäischen Zentralbank vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/2248 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2020/55)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderungen
Der Beschluss (EU) 2016/2248 (EZB/2016/36) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii erhält folgende Fassung: „iii) von Zentral, Regional- und Lokalregierungen und anerkannten Organen begebene Schuldtitel, sowie Schuldtitel, die als Ersatz angekauft und von öffentlichen nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften begeben und zu geldpolitischen Zwecken gemäß dem Beschluss (EU) 2020/188 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/9) bzw. dem Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) gehalten werden. 2. Anhang II wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 31. Dezember 2020.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions