Beschluss (EU) 2020/1747 des Rates vom 20. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anlagen 2-C-1 und 2-C-2 des Anhangs 2-C über Kraftfahrzeuge und Teile davon zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anlagen 2-C-1 und 2-C-2 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses dieses Gemischten Ausschusses .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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