Beschluss (EU) 2020/1757 des Rates vom 19. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkt
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 57. Tagung des Internationalen Zuckerrates am 27. November 2020 zu vertreten ist, besteht darin, den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu genehmigen, vorausgesetzt, dass der Beitritt nicht vor dem Ende des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft wirksam wird und das Übereinkommen nicht vorher vorläufig auf das Vereinigte Königreich angewendet wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions