Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1775 der Kommission vom 25. November 2020 zur Ermächtigung der Niederlande, zum Schutz des kulturellen Erbes Biozidprodukte zuzulassen, die in situ hergestellten Stickstoff enthalten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8052) (Nur der niederländische Text ist verbindlich)
Text
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Article 1
Die Niederlande dürfen zum Schutz des kulturellen Erbes die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, die in situ hergestellten Stickstoff enthalten, bis zum 31. Dezember 2024 zulassen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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