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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1778 der Kommission vom 26. November 2020 über die Verlängerung der vom französischen Ministerium für den ökologischen Wandel ergriffenen Maßnahme zur Gestattung der Bereitstellung auf dem Markt und der Verwendung des Biozidprodukts BIOBOR JF gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8133) (Nur der französische Text ist verbindlich)

CELEX
32020D1778
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2020-11-26
In force since
2020-11-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das französische Ministerium für den ökologischen Wandel darf die Maßnahme, mit der die Bereitstellung des Biozidprodukts BIOBOR JF auf dem Markt sowie dessen Verwendung durch berufsmäßige Verwender für die präventive und kurative antimikrobielle Behandlung von Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen abgestellter Luftfahrzeuge gestattet wurde, bis zum 7. Mai 2022 verlängern.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das französische Ministerium für den ökologischen Wandel gerichtet. Er gilt ab dem 3. November 2020.

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