Beschluss (EU) 2020/1830 des Rates vom 27. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in Bezug auf Fragen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume zu vertreten ist, besteht darin vorzuschlagen, die Verschiebung der Abstimmung über den Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens zur Aufnahme von Finanzklauseln auf die 41. Tagung des Ständigen Ausschusses zu beantragen und den Abschluss eines erweiterten Teilübereinkommens zur Einrichtung eines Unterstützungsfonds zur Durchführung des Übereinkommens auf der Grundlage des dem Ständigen Ausschuss vorgelegten Entwurfs zu unterstützen.
Article 2
Der Standpunkt gemäß Artikel 1 kann von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses eintreten, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten bei Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates präzisiert werden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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