Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1835 der Kommission vom 3. Dezember 2020 über die harmonisierten Normen für Akkreditierung und Konformitätsbewertung (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Fundstellen der harmonisierten Normen für die Akkreditierung von in Anhang II aufgeführten Konformitätsbewertungsstellen, die zur Unterstützung der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte ausgearbeitet wurden, werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 2
Die Fundstellen der in Anhang III aufgeführten harmonisierten Normen werden ab den in diesem Anhang genannten Zeitpunkten aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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