Beschluss (EU) 2020/2026 des Rates vom 4. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Ausnahme bestimmter Ankäufe von Lebensmitteln von Ausfuhrverboten oder –beschränkungen zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) auf seiner Tagung im Dezember 2020 oder auf einer späteren Tagung im Jahr 2021 zu vertreten ist, ist sich dem Konsens anzuschließen, sofern die WTO-Mitglieder einen Konsens über einen Beschluss zur Ausnahme der Ankäufe von Lebensmitteln durch das Welternährungsprogramm für nichtkommerzielle humanitäre Zwecke von Ausfuhrverboten oder -beschränkungen erzielen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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