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Beschluss (GASP) 2020/2032 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte

CELEX
32020D2032
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2020-12-10
In force since
2020-12-10
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Mission

1 Die Union führt eine militärische Ausbildungsmission (EUTM Somalia) durch, um im Einklang mit den Bedürfnissen und Prioritäten Somalias einen Beitrag zum Aufbau und zur Stärkung der nationalen Streitkräfte Somalias, die der nationalen Regierung Somalias unterstehen, zu leisten und die Umsetzung des somalischen Übergangsplans für die Übertragung von Sicherheitsaufgaben auf die somalischen Behörden zu unterstützen.

2 Zur Erreichung der Ziele gemäß Absatz 1 wird die EU-Militärmission in Somalia eingerichtet, um sowohl strategische Beratung für den institutionellen Aufbau im Verteidigungssektor zu erteilen als auch die nationalen Streitkräfte Somalias durch Ausbildung, Beratung und Anleitung direkt zu unterstützen.

3 Ab 2021 unterstützt die EUTM Somalia insbesondere den Aufbau des Ausbildungssystems unter somalischer Verantwortung, um die Ausbildung grundsätzlich bis Ende 2022 schrittweise auf die nationalen Streitkräfte Somalias zu übertragen. Die EUTM Somalia leitet von Somalia verantwortete und durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen an und schafft Kapazitäten, um ausgebildete Einheiten zu verfolgen und zu bewerten. Die EUTM Somalia unterstützt bei Bedarf und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auch andere Akteure der Union bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aufträge im Bereich der Sicherheit und Verteidigung in Somalia, insbesondere die EUCAP Somalia im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei sowie das Unterstützungspaket der Friedensfazilität für Afrika oder jegliche künftige Unterstützung der Union für die somalischen Sicherheitskräfte.

4 Die EUTM Somalia plant — vorbehaltlich der Billigung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten — dezentralisierte Tätigkeiten zur Unterstützung der regionalen Hauptquartiere der nationalen Streitkräfte Somalias und führt diese durch.

5 Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Mandats beruht auf der Sicherheitslage in Somalia und der politischen Leitung durch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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