Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2050 der Kommission vom 10. Dezember 2020 zur Gewährung von Ausnahmen für bestimmte Mitgliedstaaten von der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 8595) (Nur der deutsche, der englische, der finnische, der französische, der griechische, der italienische, der kroatische, der litauische, der maltesische, der niederländische, der polnische, der rumänische, der slowenische, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich)
Text
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Article 1
Die im Anhang aufgeführten Ausnahmen von der Verordnung (EU) 2019/1700 werden den dort aufgeführten Mitgliedstaaten gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Kroatien, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Polen, Rumänien, die Republik Slowenien und die Republik Finnland gerichtet.
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