Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2113 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs I der Entscheidung 2004/3/EG zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, für den Verkehr mit Pflanzkartoffeln auf ihrem gesamten oder auf Teilen ihres Hoheitsgebiets strengere als die in den Anhängen I und II der Richtlinie 2002/56/EG des Rates vorgesehenen Maßnahmen gegen bestimmte Krankheitserreger anzuwenden, im Hinblick auf den Eintrag für das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 9306) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Anhang 1 der Entscheidung 2004/3/EG erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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