Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2125 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Anerkennung der Territorialregierung von Nunavut als Stelle, die befugt ist, Dokumente auszustellen, mit denen die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen in der Union bescheinigt wird
Text
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Article 1
Die „Regierung von Nunavut“ wird als Stelle anerkannt, die befugt ist, Dokumente auszustellen, mit denen die Einhaltung der Bedingungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 bescheinigt wird.
Article 2
Die Beschlüsse C(2015) 5253 und C(2015) 7273 werden aufgehoben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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