Beschluss (EU) 2020/2135 des Rates vom 10. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur vorgeschlagenen Änderung des Anhangs VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses .
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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