Beschluss (EU) 2020/2139 des Rates vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des nach Artikel 21 des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses .
2 Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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