Beschluss (GASP) 2020/2142 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/1789 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten
Text
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Article 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2018/1789 erhält folgende Fassung: „(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 30 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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